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Kostenloses Werkzeug von etacare

Wann läuft die Frist ab?

Ein Bescheid liegt auf dem Tisch, ein Antrag ist seit Monaten unbeantwortet, und die Frage ist immer dieselbe: bis wann muss etwas passieren? Dieser Rechner ermittelt die Widerspruchsfrist, die Bearbeitungsfrist der Behörde und die Wartezeit bis zur Untätigkeitsklage in den Rechtskreisen SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB V — mit Rechenweg und der Vorschrift, auf der jeder Schritt beruht.

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  • Kein Konto, keine E-Mail-Adresse
  • Eingaben bleiben im Browser

Rechtsstand . Herausgegeben von der etabits GmbH, Augsburg. Der Rechner gibt den Gesetzeswortlaut wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schritt 1 von 4

1Schritt 1 von 4Um welches Verfahren geht es?

Wählen Sie, was am ehesten passt. Die Fristen unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet erheblich.

Jugendhilfe
Eingliederungshilfe
Rehabilitation und Teilhabe
Schwerbehindertenrecht
Pflegeversicherung
Krankenversicherung
Anderes

Welche Fristen der Rechner kennt

Alle Angaben mit Stand vom 31. Juli 2026. Der Rechner bildet ausschließlich Fristen ab, deren Dauer im Gesetz steht — er schätzt nichts und beurteilt keinen Einzelfall.

Fristen und ihre Rechtsgrundlagen
FristDauerNorm
Widerspruch einlegen1 Monat§ 84 Abs. 1 SGG
Widerspruch einlegen12 Monate§ 66 Abs. 2 SGG
Untätigkeitsklage wird zulässig6 Monate§ 88 Abs. 1 SGG
Untätigkeitsklage wird zulässig3 Monate§ 88 Abs. 2 SGG
Bewilligungszeitraum endetStichtagBewilligungszeitraum
Die Krankenkasse muss entscheiden — Nein, kein Gutachten21 Tage§ 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V
Die Krankenkasse muss entscheiden — Ja, ein Gutachten des Medizinischen Dienstes35 Tage§ 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V
Die Krankenkasse muss entscheiden — Ja, ein zahnärztliches Gutachterverfahren42 Tage§ 13 Abs. 3a Satz 4 SGB V
Der Träger muss die Zuständigkeit klären14 Tage§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
Der Reha-Träger muss entscheiden — Nein, kein Gutachten21 Tage§ 14 Abs. 2 SGB IX
Der Reha-Träger muss entscheiden — Ja, ein Gutachten14 Tage§ 14 Abs. 2 SGB IX
Die Pflegekasse muss entscheiden25 Tage§ 18 Abs. 3, 3b SGB XI

Für welche Verfahren

Jugendhilfe

  • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung (Erstantrag) · § 35a SGB VIII
  • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung (Folgeantrag) · § 35a SGB VIII
  • Hilfe zur Erziehung · §§ 27 ff. SGB VIII
  • Beratung und Unterstützung für Pflegepersonen · § 37a SGB VIII
  • Sonstiges Jugendhilfe-Verfahren · SGB VIII

Eingliederungshilfe

  • Eingliederungshilfe (Erstantrag) · §§ 90 ff. SGB IX
  • Eingliederungshilfe (Folgeantrag / Weiterbewilligung) · §§ 90 ff. SGB IX
  • Schulbegleitung / Assistenz in der Schule · § 112 SGB IX

Rehabilitation und Teilhabe

  • Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (Reha-Träger) · §§ 14, 18 SGB IX

Schwerbehindertenrecht

  • Feststellung Grad der Behinderung / Schwerbehindertenausweis · § 152 SGB IX

Pflegeversicherung

  • Pflegegrad (Erstantrag) · § 18 SGB XI
  • Pflegegrad (Höherstufung) · § 18 SGB XI
  • Pflegehilfsmittel · § 40 SGB XI

Krankenversicherung

  • Leistungsantrag bei der Krankenkasse · § 13 Abs. 3a SGB V
  • Hilfsmittel der Krankenkasse · § 33 SGB V

Anderes

  • Sonstiges Verfahren

Fünf Fälle, durchgerechnet

Jeder Fall zeigt genau einen Stolperstein. Die Daten stammen aus demselben Rechenkern wie das Ergebnis oben — sie können nicht auseinanderlaufen.

Bescheid am 10. März bekannt gegeben — wann endet die Widerspruchsfrist?

Ein Bescheid des Jugendamts geht Ihnen am Dienstag, 10. März 2026 zu. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist vorhanden.

Die Frist endet am Freitag, 10. April 2026.

Nicht am 11. April. § 187 Abs. 1 BGB lässt die Frist erst am Tag nach der Bekanntgabe beginnen, § 188 Abs. 2 BGB lässt sie am gleichnamigen Tag des Zielmonats enden. Wer beides addiert, rechnet einen Tag zu viel.

Ich kenne nur den Poststempel — ab wann läuft die Frist?

Der Umschlag trägt den Mittwoch, 1. April 2026 als Tag der Aufgabe zur Post.

Als bekannt gegeben gilt der Bescheid am Sonntag, 5. April 2026, die Widerspruchsfrist endet am Dienstag, 5. Mai 2026.

Der 4. Tag nach der Aufgabe zur Post ist hier ein Sonntag — und bleibt es. Die Vermutung des § 37 Abs. 2 SGB X bestimmt einen Zeitpunkt, keine Frist, und verschiebt sich deshalb nie (BSG 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R). Im Steuerrecht gilt das Gegenteil; wer von dort kommt, verrechnet sich hier systematisch.

Gilt für die Frist mein Bundesland oder das der Behörde?

Zwei Familien, beide mit Bekanntgabe am Montag, 4. Mai 2026. Die eine hat es mit einer Behörde in Bayern zu tun, die andere mit einer in Berlin.

In Bayern endet die Frist am Freitag, 5. Juni 2026, in Berlin am Donnerstag, 4. Juni 2026.

Der gleichnamige Tag ist Fronleichnam — in Bayern ein gesetzlicher Feiertag, in Berlin ein normaler Donnerstag. Maßgeblich ist der Sitz der Stelle, bei der der Rechtsbehelf einzulegen ist, nicht der eigene Wohnort (§ 64 Abs. 3 SGG).

Bekanntgabe am 31. Januar — welcher Tag im Februar?

Der Bescheid geht am Samstag, 31. Januar 2026 zu. Einen 31. Februar gibt es nicht.

Die Frist endet am Montag, 2. März 2026.

Fehlt der gleichnamige Tag, endet die Frist am letzten Tag des Zielmonats (§ 188 Abs. 3 BGB). Das ist 2026 ein Samstag, und erst dieser Schritt rückt auf den nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG).

Ab wann kann ich Untätigkeitsklage erheben?

Ein Erstantrag liegt seit dem Sonntag, 1. Februar 2026 bei der Behörde, ohne Entscheidung und ohne Begründung für die Verzögerung.

Zulässig wird die Klage ab dem Samstag, 1. August 2026.

Dieser Tag ist ein Samstag und bleibt es. § 88 SGG bestimmt eine Wartezeit, vor deren Ablauf die Klage unzulässig ist — es ist nichts zu veranlassen, was sich auf einen Werktag verschieben ließe. Verpassen kann man diesen Tag nicht: Danach läuft nichts ab.

Warum Fristen im Sozialrecht so oft schiefgehen

Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit — das Fristende aber schon

§ 187 Abs. 1 BGB verlegt den Beginn einer Frist auf den Tag nach dem Ereignis. § 188 Abs. 2 BGB knüpft das Ende dagegen an den Ereignistag selbst. Wer beides addiert, rechnet einen Tag zu viel: Bei einer Bekanntgabe am 10. März endet die Monatsfrist am 10. April, nicht am 11. Und wenn es den Tag im Zielmonat nicht gibt — der 31. Januar plus ein Monat —, endet die Frist am letzten Tag jenes Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).

Nicht jede Frist rückt auf den nächsten Werktag

Fällt ein Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag. Für Rechtsbehelfe steht das in § 64 Abs. 3 SGG, im Verwaltungsverfahren in § 26 Abs. 3 SGB X, nicht in § 193 BGB, der im Sozialverfahren verdrängt ist. Bei § 88 SGG greift die Verschiebung dagegen gar nicht: Das ist eine Wartezeit, vor deren Ablauf die Klage unzulässig ist. Es gibt dort nichts zu veranlassen, also auch nichts zu verschieben.

Die Vier-Tage-Vermutung ist ein Zeitpunkt, keine Frist

Ein per Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Dieser Tag bleibt auch dann der vierte Tag, wenn er ein Sonntag ist — das Bundessozialgericht hat das ausdrücklich entschieden (06.05.2010, B 14 AS 12/09 R). Im Steuerrecht gilt das Gegenteil. Wer aus dem Steuerrecht heraus denkt oder eine dafür gebaute Rechenhilfe verwendet, liegt im Sozialrecht systematisch daneben.

Maßgeblich sind die Feiertage der Behörde, nicht die eigenen

Welche Feiertage ein Fristende verschieben, richtet sich nach dem Sitz der Stelle, bei der der Rechtsbehelf einzulegen ist. Eine Familie in Bayern mit einem hessischen Jugendamt rechnet also mit hessischen Feiertagen, und Hessen hat Fronleichnam, aber kein Allerheiligen. Ein paar Feiertage gelten zudem nur in einzelnen Gemeinden; die behandelt dieser Rechner bewusst als normale Arbeitstage, damit ein angezeigtes Fristende eher zu früh liegt als zu spät.

Ein Datum allein reicht nicht

Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt der Form nicht (§ 84 Abs. 1 SGG, § 36a Abs. 2 SGB I). Deshalb steht dieser Hinweis im Ergebnis dieses Rechners nicht im Kleingedruckten, sondern gleichberechtigt neben dem Datum.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen?

Im Regelfall einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Wurde der Bescheid im Ausland bekannt gegeben, sind es drei Monate. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG).

Läuft die Frist ab dem Datum, das oben auf dem Bescheid steht?

Nein. Maßgeblich ist die Bekanntgabe, also der Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen ankommt. Behörden datieren Bescheide häufig einige Tage vor dem Versand; das Bundessozialgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass Bescheiddatum und Aufgabe zur Post auseinanderfallen können (28.11.2006, B 2 U 33/05 R).

Was gilt, wenn ich nur den Poststempel auf dem Umschlag kenne?

Ein durch die Post übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Dieser Tag verschiebt sich nicht, wenn er auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt — er ist ein Zeitpunkt, keine Frist (BSG 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R). Nur das Fristende selbst rückt auf den nächsten Werktag.

Genügt eine E-Mail für den Widerspruch?

Nein. § 84 Abs. 1 SGG verlangt Schriftform oder Niederschrift bei der Behörde; eine einfache E-Mail wahrt diese Form nach § 36a Abs. 2 SGB I nicht. Wer die Frist kennt, sie aber formunwirksam wahrt, verliert sie trotzdem.

Was kann ich tun, wenn die Behörde überhaupt nicht entscheidet?

Ist über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden worden, wird die Untätigkeitsklage nach sechs Monaten zulässig, bei einem Widerspruch nach drei Monaten (§ 88 SGG). Das ist eine Wartezeit, keine Frist: Vor ihrem Ablauf ist die Klage unzulässig, danach läuft nichts ab.

Was passiert, wenn die Behörde ihre eigene Frist versäumt?

In der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nicht: § 18 Abs. 7 SGB IX nimmt diese Träger von der Fristen- und Genehmigungsfiktionsmechanik der Absätze 1 bis 5 ausdrücklich aus. Im Recht der Krankenversicherung knüpft § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V eine Rechtsfolge an den Fristablauf; das Bundessozialgericht hat sie als Rechtsposition zur Selbstbeschaffung mit anschließender Kostenerstattung eingeordnet, nicht als Anspruch auf die Sachleistung (26.05.2020, B 1 KR 9/18 R).

Warum wird nach dem Bundesland der Behörde gefragt?

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG, § 26 Abs. 3 SGB X). Welche Feiertage gelten, richtet sich nach dem Sitz der Behörde, bei der der Rechtsbehelf einzulegen ist, nicht nach Ihrem Wohnort. Allerheiligen ist zum Beispiel in Bayern ein Feiertag, in Hessen nicht.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an uns oder an Dritte übertragen, nichts gespeichert und nichts in die Adresszeile geschrieben. Sie brauchen kein Konto und keine E-Mail-Adresse.

Quellen

Alle Vorschriften im amtlichen Volltext beim Bundesministerium der Justiz. Sie müssen uns nichts glauben.

Zur Bekanntgabevermutung und ihrer fehlenden Wochenendverschiebung: BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 14 AS 12/09 R. Zum Auseinanderfallen von Bescheiddatum und Aufgabe zur Post: BSG, Urteil vom 28. November 2006, B 2 U 33/05 R. Zur Rechtsfolge des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V: BSG, Urteil vom 26. Mai 2020, B 1 KR 9/18 R.

Woher dieses Werkzeug kommt

Der Rechenkern stammt aus etacare, einer Software für Pflegefamilien und betreute Wohngemeinschaften. Dort führt er Fristen automatisch mit — je Kind, je Verfahren, mit Erinnerung, ohne dass jemand ein Datum abtippen muss. Hier auf der Seite steht er kostenlos und ohne Konto zur Verfügung, weil die Frage nach der Frist niemanden etwas kosten sollte.

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